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Gebäude-Energieberatung
Energieausweise


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Wenn Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, benötigen Sie ab 01.07.2008 einen Energieausweis. Als Hausbesitzer haben Sie noch bis zum 30.09.2008 die Wahl zwischen dem verbrauchsorientierten oder dem bedarfsorientierten Ausweis.

Grundlage der verbrauchsorientierten Variante ist der Energieverbrauch, den die Bewohner der Immobilie in den letzen drei Jahren hatten.

Der bedarfsorientierte Ausweis dagegen betrachtet allein die vorhandene Bau- und Heiztechnik. Hier ist der nutzungsabhängige Verbrauch nicht relevant. Der bedarfsorientierte Energieausweis ermittelt somit einen objektiven "wahren" Energiekennwert Ihres Hauses. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig.

Grundsätzlich muss der Energieausweis für alle neuen, neu zu vermietenden oder zu veräußernden Immobilien erstellt werden. Für Wohngebäude mit max. 4 Wohnungen mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 müssen Energie-
ausweise ab 01.10.2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden.

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